Am 01.01.2008, vereinbarte BIOTEC mit der APG - GmbH & Co .KG in Kempten ansässig, eine enge Zusammenarbeit und ständigen Erfahrungsaustausch. Seit dem Jahr 2000 hat sich daraus ein Verbund von bundesweit zurzeit 41 (Stand November 2007) eigenständigen Fachfirmen entwickelt. Die BIOTEC-Systempartner verfügen stets über den aktuellen Informationsstand z.B. in den Bereichen Technik, Entsorgung und der relevanten gesetzlichen Bestimmungen. Sie haben einen guten Ruf, was u. a. zu vertraglichen Vereinbarungen mit großen Versicherungsgesellschaften geführt hat. In der BIOTEC-Gruppe werden Spezialmaschinen verschiedener Hersteller und Eigenkonstruktionen eingesetzt.
Die wichtigsten Zielsetzungen sind: Perfekte Dienstleistungen,die Wieder-herstellung der Verkehrssicherheit, der Umweltschutz und zufriedene Auftraggeber. BIOTEC ist eine Gemeinschaft von Unternehmen für Erfahrungsaustausch mit dem Ziel "Service-Qualität" und verfolgt als Verbund keine Gewinnziele.
Ölspurbeseitigung nach dem Stand der Technik gem. DWA-M 715.
Die Bekanntmachung des Bundesinnenministers vom 01.04.1985, Abs. 2.3 und Abs. 3.3 (nach wie vor gültig):
Die Griffigkeit einer Fahrbahnoberfläche, die nur mit Ölbinder behandelt wird, kann sich bei nachfolgendem Regen wieder so verschlechtern, als wäre sie nicht mit Ölbinder behandelt worden. Zur möglichst weitgehenden Wiederherstellung der Ausgangs-griffigkeit der Fahrbahnoberfläche muss nach deren zweimaliger Behandlung mit Ölbinder grundsätzlich eine Nachreinigung mit Wasser erfolgen, dem ein fettlösendes Reinigungsmittel zugesetzt wurde.
Diese Nachreinigung findet meist nicht statt. In diesen Fällen ist die Verkehrssicherheit eingeschränkt, besonders stark bei nachfolgendem Regen. Für die Folgen hierdurch verursachter Verkehrsunfälle ist der zuständige Baulastträger haftpflichtig.
Die Bekanntmachungen in Ministerialblättern geben jeweils den Stand der Technik wieder und werden vor allem bei Gerichtsverfahren für eine Entscheidungsfindung zugrunde gelegt.
Wenn BIOTEC-Fachfirmen Ölspuren beseitigen, haften diese den Auftraggebern gegenüber für verkehrssichere Reinigung und die vorschriftsmäßige Entsorgung des kontaminierten Materials.
Ölspuren - ein Klagerisiko für Kommunen
Die unabhängige Zeitung für den Öffentlichen Dienst „Behörden Spiegel“ hat bereits 2001 unter der Überschrift „Mit Sand und Besen auf die Anklagebank“, darauf hingewiesen, dass in Deutschland jährlich etwa 2000 Gerichtsverfahren um die Beseitigung von Ölspuren geführt werden.
Die Auftraggeber:
Auftraggeber sind Straßenbaulastträger, Feuerwehren, Bau- und Betriebshöfe, Autobahn- und Straßenmeistereien, wenn der Verursacher seiner Pflicht zur Beseitigung nicht unverzüglich nachkommt oder nicht dazu in der Lage ist (§ 7 Abs. 3 des Bundesfernstraßengesetzes, § 42 des Straßengesetzes, vergleiche auch § 32 Abs. 1 Satz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung).
Industrie- und Gewerbeunternehmen beauftragen BIOTEC-Fachfirmen mit der Beseitigung von Ölverschmutzungen in ihrem Betriebsgelände.
Auch Privathaushalte wenden sich bei Ölverschmutzungen oder Leckagen z. B. in Kellern, auf Grundstücken oder an Häuserwänden an BIOTEC.
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